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20.06.2023

Das wichtigste Regelwerk der OECD für öffentlich unterstützte Exportkredite wird moderner und flexibler. Künftig gibt es mehr Gestaltungsspielraum bei den Finanzierungskonditionen und noch mehr Anreize für klimafreundliche und grüne Projekte. Die neuen Regeln treten am 15. Juli 2023 in Kraft. 

Das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits, kurz "Arrangement", ist eines der wichtigsten internationalen Regelwerke für Export Credit Agencies (ECAs) wie die OeKB. Die Participants des "Arrangements" haben sich Ende März darauf geeinigt, die Regeln zu überarbeiten und an das aktuelle internationale Umfeld anzupassen. Exportkreditgarantien und Exportfinanzierungen können damit flexibler gestaltet werden und stärken somit die Wettbewerbsfähigkeit der Exportwirtschaft.

Mehr Flexibilität bei Zahlungskonditionen und Fokus auf grüne Projekte

Im weiterhin herausfordernden Marktumfeld ist es essenziell, wettbewerbsfähige Finanzierungen anbieten zu können. Daher wurden folgende Kernbereiche des Arrangements adaptiert:

Ausweitung und Vereinfachung der maximalen Laufzeiten

Künftig gibt es nur noch zwei maximale Laufzeiten:

  • 15 Jahre für Standard-Arrangement-Geschäft
  • 22 Jahre für Projekte, die unter das „Klimaabkommen“ fallen

Die Unterscheidung nach Laufzeitkategorie I und II sowie die separaten Abkommen für Projekte im Eisenbahnsektor und für Projektfinanzierungen fallen weg.

Flexiblere Rückzahlungsmodalitäten

Als Standardrückzahlung gelten nunmehr auch: 

  • jährliche gleichbleibende Kapitalraten
  • jährliche Zinszahlungen

Außerdem wurde die Möglichkeit, die Rückzahlungsprofile stärker an den Cash Flow anzupassen, ausgeweitet. Bei diesen nicht-standardmäßigen Rückzahlungsmodalitäten kommt das WAL (weighted average life) als zentrale Steuerungsgröße zum Einsatz. 

Prämienanpassung bei langen Laufzeiten

Die Änderungen bei der Prämienberechnung wurden maßgeblich von der OeKB mitverhandelt und führen zu einer Abflachung der Prämienkurven bei langen Laufzeiten. Um diese in der Praxis leistbar(er) zu machen, wurde die Methodik zur Ermittlung der Mindestprämiensätze in folgenden Fällen angepasst.

  • OECD-Länderkategorie 1-7
    Die neue Berechnungsmethodik gilt für Mindestprämien in den Länderkategorien 1-7. Das marktbasierte Pricing bei Prämien für Länderkategorie 0 bleibt unverändert.
  • Prämienreduktion ab einer Risikodauer von 10 Jahren
    Sobald die Risikodauer, d.h. Ziehungs- und Rückzahlungsperiode, 10 Jahre überschreitet, tritt der neue Mechanismus in Kraft.
  • Prämienabschlag bis zu 15 %
    Der Prämienabschlag wächst mit der Laufzeit und ist mit 15 % gegenüber der bisherigen Mindestprämie gedeckelt. 
  • Abnehmer/Schuldner mit „non-investment grade“ Rating
    Die Anwendung der neuen Methodik ist auf Abnehmer bzw. Schuldner mit „non-investment grade“-Rating, d.h. BB+ oder schlechter, beschränkt.

Ausweitung des „Klimaabkommens“

Um weitere Anreize für die Unterstützung klimafreundlicher und grüner Projekte zu setzen, wurde das Klima-Sektorabkommen CCSU (Sector Understanding on Export Credits for Renewable Energy, Climate Change Mitigation and Adaptation, and Water Projects) überarbeitet. 
Der Geltungsbereich des Sektorabkommens wurde deutlich erweitert. Die besseren Finanzierungskonditionen des CCSU gelten künftig für Projekte in folgenden Bereichen: 

  • ökologisch nachhaltige Energieerzeugung (erneuerbare Energie)
  • Sanierungsprojekte in fossilen Kraftwerken, fossile Brennstoffsubstitution
  • Energieeffizienzprojekte
  • CO2-Abscheidung, -Nutzung und -Speicherung
  • Übertragung, Verteilung und Speicherung von Energie
  • sauberer Wasserstoff und Ammoniak
  • emissionsarme Fertigung (z. B. Stahl, Zement, Zellstoff)
  • emissionsfreier und emissionsarmer Verkehr (inkl. Schienenverkehr und Stadtseilbahnen)
  • Mineralien und Erze für saubere Energie
     

Neue Regeln gelten ab 15. Juli 2023

Vorbehaltlich der zeitgerechten Umsetzung auf nationaler Ebene, treten die neuen Regeln am 15. Juli 2023 in Kraft. Den vorläufigen Arrangement-Text und weitere Informationen finden Sie auf der Website der OECD:

Zum vorläufigen Arrangement-Text
Zum FAQ-Dokument
 

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen haben oder wissen wollen, wie Sie von den neuen Regeln profitieren können, kontaktieren Sie uns gerne:

Client Advisory Export Services
T +43 1 53127-2600
exportservices@oekb.at

Kontaktieren Sie uns.

Country Analysis Service Centre
T +43 1 53127-2606
export.international@oekb.at

Das OECD Arrangement

Als offizielle Export Credit Agency (ECA) Österreichs handelt die OeKB nicht nur nach nationalen, sondern auch nach internationalen Gesetzen und Regeln. Eines der wichtigsten internationalen Regelwerke ist das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits. Dieses gilt für öffentlich unterstützte Exportkredite mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und regelt wichtige Bereiche wie maximale Kreditlaufzeiten, Rückzahlungsmodalitäten oder lokale Kosten. Zu den Participants zählen neben den EU-Staaten die Länder Australien, Kanada, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die Türkei, das Vereinigte Königreich (UK) und die USA.