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12.02.2026

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) haben die Unterstützungsmöglichkeiten für Geschäfte in der Ukraine erneut ausgeweitet. Im Rahmen der speziellen risikodotierten Ukraine-Fazilität wurden die Richtgrößen pro Einzeltransaktion erhöht und die Zahlungsziele erweitert.

Um österreichischen Exportunternehmen und Investoren trotz der besonderen Risikosituation Geschäfte mit ukrainischen Unternehmen zu ermöglichen, bieten das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die OeKB verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. In regelmäßigen Abständen wird die Situation neu beurteilt und die Rahmenbedingungen für die Absicherung festgelegt. Unter Berücksichtigung der Interessen der österreichischen Exportwirtschaft, der Bedürfnisse der ukrainischen Kunden sowie der Risikolage, werden die Deckungsmöglichkeiten für die Ukraine erneut leicht ausgeweitet.

Ukraine-Fazilität: Erhöhung der Richtgrößen und Verlängerung der Zahlungsziele

Mit der Ukraine-Fazilität werden Geschäfte unterstützt, die der Sicherstellung bzw. Wiederherstellung der Basisinfrastruktur dienen. Die Ukraine-Fazilität gilt für Geschäfte im öffentlichen Sektor auf Basis einer Staatsgarantie. Seit Juli 2025 gilt das Erfordernis einer Staatsgarantie auch dann als erfüllt, wenn die unmittelbare Zahlungsverpflichtung und die Abwicklung des Geschäfts bei einer staatlichen ukrainischen Bank liegen.

Nun wurde vom BMF folgende Ausweitung beschlossen:

  • Richtgrößen pro Einzeltransaktion werden von zehn auf 30 Millionen Euro sowie für Kreditlinien auf 50 Millionen Euro erhöht
  • Zahlungsziele werden auf bis zu 15 Jahre für Standardgeschäfte und bis zu 22 Jahre für Klimaschutzprojekte verlängert

Unterstützungsmöglichkeiten im privaten Sektor

Im Rahmen des normalen Ausfuhrförderverfahrens sind Absicherungen für Liefergeschäfte in die Ukraine sowie Investitionen vor Ort seit Oktober 2022 möglich. Die Deckungsmöglichkeiten wurden auch dort immer wieder ausgeweitet. 

Die Absicherung von Geschäften ist aktuell möglich für:

  • Liefergeschäfte bis 5 Mio. EUR mit privaten Abnehmern und staatlichen Unternehmen mit guter Bonität 
  • Beteiligungen bis 5 Mio. EUR
  • mit Zahlungszielen bzw. Laufzeit der Beteiligungsgarantie bis zu 3 Jahren
  • Deckungsquote für politisches und wirtschaftliches Risiko max. 95 %

Unterstützung Ukraine-Geschäft

Weitere Details und Eckpunkte zu den Unterstützungsmöglichkeiten von Ukraine-Geschäft im öffentlichen und privaten Sektor finden Sie hier: