Projekte, die im Prüfverfahren für Umwelt- und Sozialstandards gemäß der „Common Approaches“ der OECD der Kategorie A zugeordnet werden, können signifikant negative, nicht mehr umkehrbare Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben. Projekte der Kategorie A, die Aussicht auf eine Bundeshaftung haben, stellen wir hier mindestens 30 Tage vor der möglichen Haftungsübernahme vor.

Projekte der Kategorie A, für die eine Bundeshaftung übernommen wurde, finden Sie hier:

Kurzdarstellung des österreichischen Umwelt- und Sozialprüfverfahrens

In unserem Informationsblatt finden Sie entsprechend den "Common Approaches" der OECD und der Nachhaltigkeits-Policy des Ausfuhrförderungsverfahrens alle wesentlichen Informationen zum Umwelt- und Sozialprüfverfahren.
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