Die OeKB Gruppe orientiert sich an den Grundsätzen des „Österreichischen Corporate Governance Kodex“ als Standard moderner Unternehmensführung – und dies obwohl sie als nicht börsennotiertes Unternehmen dazu nicht verpflichtet ist.

Transparenz als besonderes Gebot

Als Unternehmen mit besonderer volkswirtschaftlichen Bedeutung nehmen wir als OeKB Gruppe unsere Verantwortung unseren Stakeholdern gegenüber sehr ernst. Daher orientieren wir uns an den Regeln des „Österreichischen Arbeitskreises für Corporate Governance“. Abweichungen vom Kodex ergeben sich hauptsächlich dadurch, dass die OeKB Gruppe nicht börsennotiert ist und manche Empfehlungen daher nicht umsetzbar sind.

Transparenz ist für uns mit den Grundsätzen einer zeitgemäßen verantwortungsbewussten Unternehmensführung untrennbar verbunden. Mehr informationen finden Sie in unseren jährlichen Unternehmensberichten.

Code of Conduct

Der Erfolg der OeKB Gruppe basiert zu einem großen Teil auf unserer hohen Reputation und dem Vertrauen, das unser Institut bei den Stakeholdern und in der Öffentlichkeit genießt. Vorstand, Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter handeln daher aus Überzeugung stets verlässlich, gesetzestreu und sorgfältig und fühlen sich dem Code of Conduct, als klarem Regelwerk verpflichtet.

Im Code of Conduct ist nicht nur der Anspruch formuliert, den wir an uns selbst stellen, sondern auch jener, den wir von anderen erwarten. Wir verzichten daher auf Geschäfte, die gegen den Code of Conduct verstoßen, und begrüßen es, wenn unsere Stakeholder nach vergleichbaren Regeln handeln.

Allgemeine Einkaufsbedingungen

Die allgemeinen Einkaufsbedingungen der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft gelten für sämtliche Aufträge, die die OeKB AG an Auftragnehmer zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Werk- und/oder Dienstleistungen erteilt.

Offenlegungsbericht

Mit dem Offenlegungsbericht schaffen wir erhöhte Transparenz gegenüber den Marktteilnehmern. Darin legen wir Informationen hinsichtlich unserer Eigenmittelausstattung und der eingegangenen Risiken offen und ergänzen damit den Geschäftsbericht. Die Basis für die Offenlegung ist die EU-Verordnung Nr. 575/2013 Capital Requirements Regulation (CRR).