Beim „Übermittlungs- und Hinterlegungssystem für Fondsdokumente“ (UeHS) der Meldestelle gemäß KMG in der OeKB müssen Prospekte und Kundeninformationsdokumente (KIDs) von Fonds elektronisch hinterlegt werden. Diese werden 15 Jahre lang verwahrt und machen damit kapitalmarktrelevante Informationen für alle transparent und nachweisbar. Für Fonds nach Immobilien-Investmentfondsgesetz ist die elektronische Hinterlegung optional und kann anstelle der physischen Hinterlegung erfolgen.
Ihre Situation
Sie sind verantwortlich für die Verwaltungsgesellschaft eines Fonds oder eines Immobilieninvestmentfonds und müssen gemäß § 129 Investmentfondsgesetz oder § 7 Immobilien-Investmentfondsgesetz Fondsdokumente an die Meldestelle gemäß KMG in der OeKB schicken.
Unser Angebot
Die Meldestelle agiert als zentrale Hinterlegungsstelle für Prospekte und Kundeninformationsdokumente von Verwaltungsgesellschaften und nimmt Ihre Dokumente zur Speicherung und Verwahrung entgegen.
Rechtzeitige Hinterlegung verpflichtend
Folgende Dokumente, sowie auch die Änderungen von bereits übermittelten Dokumenten, müssen Sie spätestens am Tag deren Veröffentlichung bei uns hinterlegen:
- für Investment- und Immobilieninvestmentfonds: den unterfertigten, vollständigen Prospekt
- zusätzlich für Investmentfonds: das Kundeninformationsdokument (KID)
- zusätzlich für Immobilieninvestmentfonds: der unterfertigte vereinfachte Prospekt
Die Hinterlegung gilt auch als Übermittlung an die Finanzmarktaufsicht gemäß § 137 Absatz 1 Investmentfondsgesetz.
Hinterlegung von optionalen Dokumenten als Service der OeKB
Darüber hinaus können Sie bei der Meldestelle gemäß KMG in der OeKB auch optionale Dokumente hinterlegen. Das sind Dokumente nach § 21 Absatz 1 Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) und investmentfondsgesetzliche Berichte wie Halbjahresberichte, Rechenschaftsberichte, Prüfberichte.
Die Übermittlung von Fondsdokumenten
Um Dokumente an das „Übermittlungs- und Hinterlegungssystem für Fondsdokumente“ (UeHS) übermitteln zu können, müssen Sie sich zunächst einmalig registrieren.
Registrierung für die Hinterlegung von Fondsdokumenten
Bitte beachten Sie auch die Nutzungsgrundlagen, die für Verwaltungsgesellschaften für das UeHS gelten.
Nutzungsgrundlagen für das UeHS
Das UeHS ist über die Online-Meldestelle erreichbar. Dazu loggen Sie sich bitte über my.oekb.at ein.
Einzel- oder Massenhinterlegung möglich
Bei der Hinterlegung können Sie zwischen Einzel- und Massenhinterlegung wählen. Bei der Einzelhinterlegung können Sie ein oder mehrere Dokumente in einem Arbeitsschritt einem einzelnen Fonds zuordnen. Bei der Massenhinterlegung können Sie in einem Arbeitsschritt mehrere Dokumente mehreren Fonds zuordnen. Details dazu finden Sie im OeKB-UeHS-Benutzerhandbuch.
Metadaten online eingeben oder im Dokument einbetten
Die Metadaten der Dokumente – Bezeichnung, Sprache, Datum usw. – können Sie entweder in der Online-Maske eingeben oder ganz einfach in die Dokumente einbetten. Wie Sie Metadaten einbetten, entnehmen Sie bitte der OeKB-UeHS-Metadaten-Spezifikation und dem OeKB-UeHS-Metadatenassistenten.
UeHS-Metadatenspezifikation
UeHS-Metadatenassistenten
Übermittlung im „Portable Document Format/A (ISO 19005)“ (PDF/A)
Übermittelt werden die Dokumente gemäß Übermittlungs- und Hinterlegungsverordnung im „Portable Document Format/A (ISO 19005)“ (PDF/A). Unterlagen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen unterfertigt zu übermitteln sind, können unter Verwendung einer qualifizierten Signatur oder mit eingescannter Unterschrift hinterlegt werden.
Was tun bei fehlerhaften Übermittlungen?
Wenn Sie Dokumente übermittelt haben, die inhaltlich von der veröffentlichten Fassung abweichen oder deren technische oder formale Ausgestaltung nicht den Hinterlegungserfordernissen entspricht, können diese Dokumente als ungültig gekennzeichnet werden. Senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Ungültigsetzung an fondsdaten@oekb.at.
Speziell für Immobilieninvestmentfonds
Immobilieninvestmentfonds können die Vorteile der elektronischen Hinterlegung alternativ zur physischen Hinterlegung nutzen.
Um Prospekte physisch zu hinterlegen, schicken Sie diese bitte per Post an die Meldestelle oder bringen Sie sie persönlich vorbei. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente spätestens am Tag ihrer Veröffentlichung bei uns einlangen müssen.
Ausschließlich beim Portier
Strauchgasse 3
1010 Wien
Zusätzliche Dienstleistungen der Meldestelle
Die Meldestelle gemäß KMG in der OeKB erbringt im Zusammenhang mit der gesetzlichen Hinterlegung von Fondsdokumenten auch eine Reihe von Zusatzdienstleitungen, die teilweise im Zuge der Übermittlung einzelner Dokumente oder teilweise grundsätzlich beauftragt werden können. Diese Services können Sie auch für optionale Dokumente nutzen, was Ihren internen Aufwand deutlich reduziert.
Weiterleitung an die OeKB CSD GmbH
Von der Finanzmarktaufsicht bewilligte Fondsbestimmungen, die als Anhang zum Prospekt gemäß § 129 Abs. 2 InvFG und als Anhang zu den Informationen nach § 21 Abs. 1 AIFMG an das UeHS übermittelt werden, leitet die Meldestelle gemäß KMG in der OeKB – bei Beauftragung – der OeKB CSD GmbH kostenlos zum Zwecke ihrer Verwahrung und Verwaltung weiter.
Die Meldestelle gibt das zur Weiterleitung bestimmte Dokument (Prospekt bzw. Information nach § 21 Abs. 1 AIFMG) unverändert und in voller Länge weiter.
Die Weiterleitung kann bei der Übermittlung durch die Auswahl der Funktion „Weiterleitung an OeKB CSD“ im UeHS beantragt werden.
Bereitstellung auf der Prospekt- und KID-Website
Die Verwaltungsgesellschaft eines Fonds muss ihr Kundeninformationsdokument sowie den Prospekt stets aktueller Fassung, gemäß § 138 Abs. 3 InvFG, bereitstellen. Dies dient in erster Linie zur Information für Anleger.
Wenn Sie die Meldestelle gemäß KMG in der OeKB dazu beauftragen, stellt sie übermittelte Dokumente – Prospekte, Prospektänderungen, KID und KID-Änderungen – auf der „Prospekt- und KID-Website“ der Online-Meldestelle für Anleger elektronisch zur Verfügung.
Um die Meldestelle zu beauftragen, füllen Sie bitte einmalig den Auftrag für Zusatzdienstleistungen aus und senden ihn firmenmäßig unterfertigt per E-Mail an fondsdaten@oekb.at. Die Anzeige kann auch bei jeder Übermittlung durch die Auswahl der Funktion für jedes dokument einzeln im UeHS beantragt werden
Auftrag für Zusatzdienstleistungen
Physische Bereitstellung von Investmentfondsdokumenten
Gemäß § 138 Abs. 5 InvFG haben Verwaltungsgesellschaften auf Anfrage von Anteilsinhabern kostenlos eine Papierfassung des KID, des Prospekts, der Rechenschafts- und Halbjahresberichte und – im Falle eines Master-Feeder-OGAW - auch eine Papierfassung des Prospekts und des Rechenschafts- und Halbjahresberichts des Master-OGAW in jeweils aktueller Fassung zur Verfügung zu stellen.
Die Meldestelle gemäß KMG in der OeKB übernimmt bei Beauftragung dieser Dienstleistung die physische Bereitstellung der Dokumente, die die Verwaltungsgesellschaft via UeHS übermittelt hat.
Auch diese Zusatzdienstleistung können Sie mit obenstehendem Antrag bestellen. Bitte senden Sie das ausgefüllte, firmenmäßig unterfertigte Dokument fondsdaten@oekb.at.
Die Vergütung
Für Dokumente gem. InvFG, ImmoInvFG bzw. AIFMG stellt die Meldestelle gemäß KMG in der OeKB folgende Vergütung (exkl. USt) für die gesamte 15-jährige Verwahrdauer in Rechnung:
Preise in EUR (exkl. USt), gültig ab 1. Jänner 2024 (VPI 2015 – Stand Juli 2023)
Prospekte und Prospektnachträge gem. InvFG und ImmoInvFG | 129 Euro |
KIDs | 21 Euro |
PRIIPs-KIDs | 21 Euro |
Angaben gem. § 21 Abs. 1 AIFMG | 43 Euro |
Investmentfondsgesetzliche Berichte | unentgeltlich |
Bereitstellung auf der Prospekt- und KID-Website | unentgeltlich |
Weiterleitung an die OeKB CSD GmbH | unentgeltlich |
Physische Bereitstellung von Fondsdokumenten pro Seite gem. § 138 Abs 5 InvFG | 0,39 Euro |
Manipulationsgebühr je Rechnungskorrektur bzw. -storno | 160 Euro |
Die Verrechnung erfolgt je Upload je Dokument (unabhängig ob dieses zu einem späteren Zeitpunkt ungültig gesetzt wird).
Es erfolgt keine gesonderte Verrechnung der Ungültigsetzungen, diese sind mit der Vergütung der Uploads abgedeckt.