Der OeKB als Meldestelle nach § 23 Kapitalmarktgesetz 2019 sind nach § 24 KMG 2019 grundsätzlich alle Wertpapiere oder Veranlagungen ehestmöglich zum Emissionskalender zu melden, jedenfalls bevor sie erstmals in Österreich angeboten werden. Der Meldepflicht unterliegen öffentliche und nicht-öffentliche Angebote.

OeKB Online-Meldestelle

Ihre Situation

Sie vertreten eine Bank, Versicherung, ein Unternehmen oder einen Emittenten und sind Anbieter von Wertpapieren oder Veranlagungen. Sie sind daher gemäß § 24 Kapitalmarktgesetz (KMG) verpflichtet, Ihre geplanten Emissionen ehestmöglich zum Emissionskalender zu melden.

Im Rahmen der Meldung zum Emissionskalender müssen der Meldestelle gemäß KMG in der OeKB
auch Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht bzw. bei prospektpflichtigen Angeboten Angaben zum Prospekt übermittelt werden.

Weitere Angebote derselben Wertpapiere oder Veranlagungen müssen nicht gemeldet werden.

Das Kapitalmarktgesetz (KMG)

Im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes (RIS) finden Sie die vollständige Bestimmung des Kapitalmarktgesetzes.

Kapitalmarktgesetz

Unser Angebot:
Sichere Meldung über die Online-Meldestelle

Meldungen zum Emissionskalender können nach einmaliger Registrierung über die Online-Meldestelle auf drei Arten gemacht werden:

Registrierung für Meldungen zum Emissionskalender

Beschreibung der Meldefelder

 

Information der Meldestelle zur
Inbetriebnahme des ESMA Notifizierungsportals nach der Prospektverordnung und
den damit verbundenen Änderungen von Meldungen nach § 24 KMG
(Dezember 2020)

Hintergrund:

Mit Dezember 2020 ist das Notifizierungsportal der European Securities and Markets Authority (ESMA) nach der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospektverordnung, PVO) und der delegierten Verordnung (EU) 2019/979 in Betrieb genommen worden. Nationale Aufsichtsbehörden (NCAs) müssen zu diesem Zweck sämtliche nach der delegierten Verordnung (EU) 2019/979 vorgeschriebene Daten zu Emissionen, zu denen sie Prospekte gebilligt haben, an das ESMA Notifizierungsportal übermitteln (Klassifizierungsdaten). Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) verwendet hierfür unter anderem die an den Emissionskalender der Meldestelle gemeldeten emissionsbegleitenden Daten. Die Meldestelle hat die Meldedaten entsprechend den Erfordernissen des ESMA Notifikationsportals angepasst.

Die nachstehenden Hinweise sollen Anbietern, die ihre Emissionen an den Emissionskalender der Meldestelle nach § 24 KMG melden, einen einfachen Überblick darüber geben, welche ihrer Angebote von den Neuerungen erfasst sind bzw. welche Angebote unberührt bleiben:

Von den Neuerungen betroffene Meldungen bzw. Angebote

Von den Neuerungen betroffen sind ausschließlich Angebote von Wertpapieren, die unter einem Prospekt begeben werden, der zuvor von der FMA nach der Prospektverordnung gebilligt wurde. 

Die wesentlichen Neuerungen sind:

  • Änderungen der Meldeangaben gemäß ESMA Klassifizierung

Für Meldungen dieser Angebote wurde die Meldemaske der Online-Meldestelle entsprechend angepasst (siehe dort Meldemasken mit der Bezeichnung Wertpapierangebote unter FMA-gebilligten PVO-Prospekten).

  • Entfall der Hinterlegung von Endgültigen Bedingungen bei FMA

Ferner gelten Endgültige Bedingungen zu Angeboten, die unter einem Basisprospekt erfolgen, als bei der FMA hinterlegt, sobald sie bei der Meldestelle im Zuge der Meldung hochgeladen wurden. Die bisherige, gesonderte Hinterlegung der Endgültigen Bedingungen bei der FMA ist in diesem Fall nicht mehr erforderlich.

Von den Neuerungen nicht betroffene Meldungen bzw. Angebote

Für alle anderen Meldungen von Angeboten, somit für alle Angebote, die nicht unter einem von der FMA nach der Prospektverordnung gebilligten Prospekt erfolgen, treten keinerlei Änderungen gegenüber dem bisherigen Meldewesen nach § 24 KMG ein (mit Ausnahme des zusätzlichen Datenfeldes "Prospektreferenz"). Hierzu zählen aus dem Ausland notifizierte Angebote, prospektfreie Angebote und Angebote, die unter einem KMG Prospekt (Schema D) begeben werden.

Weitere Hinweise

Nähere Hinweise finden sich auf der Startseite der Online-Meldestelle und auf der Homepage der FMA 

Ihre Vorteile

Sie können Ihrer Meldeverpflichtung über den für Sie passenden Weg nachkommen.

Über die OeKB-XML-Schnittstelle können Sie Meldungen vollautomatisiert abgeben und damit den manuellen Aufwand minimieren.

ISIN können Sie über dieselbe XML-Schnittstelle beantragen und müssen so das System nur ein Mal implementieren.

Die Kosten

Emissionen je Emittent
pro Kalenderjahr
Kostenersatz exkl. USt.
pro Emission
1. bis 500. 176 Euro
501. bis 1000. 88 Euro
1001. bis 2000. 44 Euro
ab 2001. 0 Euro

Als Berechnungsbasis für diese Staffelung werden sämtliche gemeldete Emissionen zum Emissionskalender gemäß KMG eines Emittenten innerhalb eines Kalenderjahres (1. 1. bis 31. 12.) herangezogen.

Für Meldungen, die nicht über die Online-Meldestelle übermittelt werden, wird ein fixer Kostenersatz in Höhe von 250 Euro exkl. USt. pro Emission eingehoben. Darin ist eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 74 Euro inkludiert. Die Staffelung entfällt.

Noch Fragen?

Wenn Sie weitere Auskünfte, individuelle Beratung oder technischen Support wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Service Center Meldestelle
T +43 1 53127-2429
meldestelle@oekb.at
Mo - Do: 09:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr

Gemeldete Emissionen sind kostenlos abrufbar

Die Dienstleistung der Veröffentlichung des Emissionskalenders wird von der OeKB in ihrer Funktion als Meldestelle gemäß den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes 2019 (KMG) erbracht. Der Emissionskalender basiert auf den Angaben meldepflichtiger Anbieter von Wertpapieren oder Veranlagungen ist kostenlos abrufbar.

Zum Emissionskalender

Prospektdokumentation ist kostenlos abrufbar

Prospektdokumentation wird von der OeKB in ihrer Funktion als Meldestelle gemäß den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes 2019 (KMG) in Erfüllung einer Aufgabenübertragung durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) veröffentlicht und sind kostenlos abrufbar.
Zur Prospektdokumentation