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Um für Sie die Abwicklung von Wechselbürgschaften (WB) zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, haben wir die Auflagen für Wechselbürgschaftszusagen neu strukturiert.

Beispiele für Standardauflagen

Die neuen Standardauflagen kommen bei Neuanträgen und Abänderungen von Wechselbürgschaftszusagen über alle Produktvarianten seit dem 1. August 2022 zur Anwendung. 

Beispiele für die neuen Standardauflagen für unterschiedliche Produkte von Wechselbürgschaften finden Sie hier:

Beispiele WB-Auflagen (zip-File), Stand: 1. Jänner 2024

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Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, kontaktieren Sie uns gerne unter operations.haf@oekb.at.