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15.12.2017
  • Transparenz am Kapitalmarkt erhöhen
  • "Legal Entity Identifier" als weltweit eindeutiger Referenz-Code für Unternehmen und Fonds
  • Beantragung über Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) möglich

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte können ab 3. Jänner 2018 nur noch mit gültigem LEI-Code durchgeführt werden. Die 20-stellige alphanumerische Identifikationsnummer, bekannt als "Legal Entity Identifier" (LEI), macht Unternehmen und Fonds weltweit eindeutig identifizierbar. Ab Jahresbeginn ist sie dann Voraussetzung für alle Wertpapiertransaktionen von juristischen Rechtseinheiten. Dazu zählen Aktiengesellschaften genauso wie Personenunternehmen, Einzelpersonen mit Firmenbucheintragung oder Vereine. Ziel ist, auf Unternehmens- und Bankenseite Verwaltungskosten zu senken und die Transparenz bei bilateralen Geschäften und an den Kapitalmärkten zu erhöhen. In Österreich übernimmt die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) als Servicepartner der LEI-Vergabestelle WM Datenservice die Rolle der Prüfstelle bei der LEI-Vergabe.

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