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15.12.2017
  • Transparenz am Kapitalmarkt erhöhen
  • "Legal Entity Identifier" als weltweit eindeutiger Referenz-Code für Unternehmen und Fonds
  • Beantragung über Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) möglich

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte können ab 3. Jänner 2018 nur noch mit gültigem LEI-Code durchgeführt werden. Die 20-stellige alphanumerische Identifikationsnummer, bekannt als "Legal Entity Identifier" (LEI), macht Unternehmen und Fonds weltweit eindeutig identifizierbar. Ab Jahresbeginn ist sie dann Voraussetzung für alle Wertpapiertransaktionen von juristischen Rechtseinheiten. Dazu zählen Aktiengesellschaften genauso wie Personenunternehmen, Einzelpersonen mit Firmenbucheintragung oder Vereine. Ziel ist, auf Unternehmens- und Bankenseite Verwaltungskosten zu senken und die Transparenz bei bilateralen Geschäften und an den Kapitalmärkten zu erhöhen. In Österreich übernimmt die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) als Servicepartner der LEI-Vergabestelle WM Datenservice die Rolle der Prüfstelle bei der LEI-Vergabe.

Auf einen Blick komplexe Firmengeflechte analysieren

Der LEI-Code stellt erstmals eine globale Idenitifizierungslösung dar, die in allen Ländern, Märkten und Rechtssystemen gültig ist. Bereits ab 2012 war der LEI für Marktteilnehmer, die außerbörslich Finanzderivate handeln, verpflichtend. Mittels LEI-Datenbank lassen sich komplexe Firmengeflechte und Verbindungen schnell und eindeutig identifizieren. Die erhöhte Transparenz soll darüber hinaus das systemische Risiko im Finanzmarkt reduzieren und regulatorischen Einheiten das frühzeitige Erkennen systemischer Risiken erleichtern.

"Die OeKB leistet mit ihren Dienstleistungen einen wesentlichen Beitrag zur österreichischen Kapitalmarkt-Infrastruktur und Servicierung der Kapitalmarkt-Teilnehmer. Mehr Transparenz und eine Vereinfachung des Know Your Customer-Prozesses sind prinzipiell begrüßenswert. Besonders für kleinere Unternehmen ist die Umstellung auf die LEI-Pflicht allerdings gänzlich neu. Hier unterstützen wir bestmöglich mit Information und Begleitung beim Beantragungsprozess", so Angelika Sommer-Hemetsberger, Vorstandsmitglied der OeKB und verantwortlich für die Kapitalmarkt Services der Spezialbank. Hintergrund der LEI-Verordnung (konkret MiFIR, Markets in Financial Instruments Regulation) ist die EU-Richtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive).

Steigende Anträge im Jahresendspurt

Die OeKB übernimmt bereits seit 2014 die Rolle des Servicepartners der LEI-Vergabestelle WM Datenservice in Deutschland. Wird von einem österreichischen Unternehmen dort ein LEI-Code beantragt, erfolgt der Prüfprozess bis hin zur Vergabe der Nummer via OeKB. Die steigende Nachfrage ist spürbar. So haben sich heuer die von der OeKB geprüften Neubeantragungen eines LEI-Codes im Jahresvergleich verelffacht. Allein im zweiten Halbjahr wurden über 7.100 LEI-Codes vergeben. Der LEI-Code hat jeweils für ein Jahr Gültigkeit und muss dann verlängert werden. Die regelmäßige Prüfung dient der Qualitätssicherung des jeweiligen Datensatzes. Die erstmalige Ausstellung eines LEI beläuft sich auf 80 Euro. Die jährliche Verlängerung kostet 70 Euro.

Schema eines LEI-Codes und der LEI der OeKB als konkretes Beispiel
Schema eines LEI-Codes und der LEI der OeKB als konkretes Beispiel

 

Über die OeKB Gruppe

Die Unternehmen der OeKB Gruppe mit ihren über 400 Angestellten erbringen wesentliche und relevante Services für die österreichische Exportwirtschaft und den Kapitalmarkt, bieten Dienstleistungen für den Energiemarkt und sind Teil der österreichischen Entwicklungsfinanzierung. All ihre Aktivitäten haben einen deutlichen volkswirtschaftlichen Nutzen, stärken den Standort Österreich und unterstützen Österreichs Wirtschaft im globalen Wettbewerb. Sie handelt wettbewerbsneutral, sektorenübergreifend und nachhaltig verantwortungsbewusst.

Rückfragehinweis:

Martina Schweighart-Córdova Velásquez
Pressesprecherin der OeKB
T: +43 1 53127-2441
M: martina.schweighart@oekb.at