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06.02.2020

Ab Mitte Februar erfolgt der Versand von Garantieerklärungen und Wechselbürgschaftszusagen per E-Mail.

Die OeKB arbeitet laufend daran ihre Prozesse einfacher und effizienter zu gestalten. Als ein weiterer Schritt Richtung Digitalisierung und Prozessoptimierung im Bereich Export Services wird nun der elektronische Versand relevanter Dokumente ermöglicht. Ab 13. Februar entfällt der Postversand von Garantieerklärungen und Wechselbürgschaftszusagen sowie dazugehöriger Korrespondenz in Papierform. Der Versand der Unterlagen erfolgt einfach und zeitgemäß per E-Mail.

Exportgarantien für Auslandsrisiken

Exportgarantien schützen Unternehmen im Auslandsgeschäft vor finanziellen Schäden, wenn deren Abnehmer aus wirtschaftlichen oder politischen Gründen nicht zahlen. Sie sind für fast alle Länder der Erde verfügbar und ermöglichen österreichischen Unternehmen auch in schwierigen Märkten Geschäfte, die sonst aufgrund des erhöhten wirtschaftlichen und politischen Risikos nicht zustande kommen könnten.

Wechselbürgschaften für Inlandsrisiken

Für die Absicherung des Kreditausfallsrisikos des österreichischen Exportunternehmens bzw. Direktinvestors stehen Wechselbürgschaften bereit. Über diese haftet der Bund für Kredite mit, die Unternehmen bei Banken aufnehmen, um ihre Exportgeschäfte oder Investitionen im In- und Ausland zu finanzieren. Davon profitieren alle Seiten: Banken ersparen sich Liquiditätskosten sowie anteilig Risiko- und Eigenkapitalkosten und Unternehmen erhalten so einen besseren Zugang zu attraktiven Finanzierungen.