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17.06.2020

Aufgrund der aktuellen Situation durch COVID-19 kann die OeKB im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen vorübergehend auch kurzfristige Kreditrisiken in OECD-Ländern versichern. 

Auslandsgeschäfte trotz Krise ermöglichen

Die COVID-19-bedingte Ausnahmesituation wird voraussichtlich zu einem Rückgang der Kapazitäten des privaten Versicherungsmarktes führen. Die EU-Kommission hat daher bisher als "marktfähig" geltende Exportkredit-Risiken vorübergehend zu "nicht-marktfähigen" Risiken erklärt. Somit dürfen diese auch von staatlichen oder staatlich unterstützten Exportkreditagenturen gedeckt werden.

Das bedeutet für Sie: 

  • Die Absicherung Ihrer Geschäfte mit Kunden auch in EU-Ländern und in weiteren ausgewählten OECD-Ländern - Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, der Schweiz, den USA sowie im Vereinigten Königreich - ist jetzt mit einer Exportgarantie für direkte Lieferungen und Leistungen möglich.
  • Das gilt sowohl für kurzfristig zahlbare (unter 2 Jahren) Einzelgeschäfte als auch für sich wiederholende Geschäfte. Bei letzteren werden alle Lieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes in die Absicherung miteinbezogen und mit einem sogenannten Saldorahmen dargestellt. 
  • Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
  • Wenn Sie einen Kunden über die OeKB absichern wollen, sprechen Sie bitte gegebenenfalls vorab mit Ihrem privaten Kreditversicherer.

Unser Ziel ist es, Ihnen auch in schwierigen Zeiten Liefergeschäfte im gewohnten Ausmaß zu ermöglichen. 

Kontaktieren Sie uns!

Bei Fragen hilft Ihnen gerne das Team der Kundenberatung Export Services:

Client Advisory Export Services
T +43 1 53127-2600
exportservices@oekb.at