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Die EU-Kommission hat beschlossen, dass "marktfähige" Exportkredit-Risiken vorübergehend auch von staatlichen oder staatlich unterstützten Exportkreditagenturen gedeckt werden dürfen.
OeKB darf vorübergehend "marktfähige" Risiken absichern
Die COVID-19-bedingte Ausnahmesituation wird voraussichtlich zu einem Rückgang der Kapazitäten des privaten Versicherungsmarktes führen. Die EU-Kommission hat daher entschieden, dass "marktfähige" Exportkredit-Risiken vorübergehend auch von staatlichen oder staatlich unterstützten Exportkreditagenturen gedeckt werden dürfen.
Somit können bisher als "marktfähig" geltende Einzelexportgeschäfte bei Bedarf direkt durch den Bund über die OeKB abgesichert werden. Dies betrifft kurzfristig zahlbare Geschäfte (unter 2 Jahren) mit Vertragspartnern in der EU und in ausgewählten weiteren OECD-Ländern: Australien, Island, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die USA sowie das Vereinigte Königreich. Die erweiterten Deckungsmöglichkeiten sind zunächst bis zum 31. Dezember 2020 befristet.
Margrethe Vestager, die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, erklärte dazu am 27. März 2020: "Wir arbeiten mit den Mitgliedstaaten zusammen, damit so schnell und so wirksam wie möglich nationale Unterstützungsmaßnahmen eingeführt werden können, die mit den EU-Vorschriften im Einklang stehen."
Darüber hinaus finden Gespräche mit den in Österreich aktiven privaten Kreditversicherern statt. Es soll erreicht werden, dass diese ihre bewährten revolvierenden Deckungen weiter aufrecht halten und der österreichischen Exportwirtschaft trotz der herausfordernden Umstände neue Auslandsgeschäfte ermöglicht werden.