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20.12.2023

Die Berechnung der maximalen Rahmenhöhe und der Ausnützung bei Betriebsmittelkrediten wird vereinfacht und vereinheitlicht. Zukünftig sind diese – sowohl für Großunternehmen als auch für KMU – nur noch vom Exportumsatz abhängig. 

Mit Rahmenkrediten für Großunternehmen (KRR – Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen) und KMU (Exportfonds-Kredit) ermöglicht die OeKB Exportunternehmen die flexible Finanzierung ihrer Betriebsmittel. Die Berechnung der maximalen Rahmenhöhe und der Ausnützung wird vereinheitlicht und ist künftig nur noch vom Exportumsatz abhängig. 

Rahmenhöhe und Ausnützung 

  • Ab 1. Jänner 2024 gilt: die maximale Rahmenhöhe und Ausnützung beträgt 
    • bei Großunternehmen bis zu 25 % des letztjährigen Exportumsatzes
    • bei KMU bis zu 30 % des letztjährigen Exportumsatzes
    • in Ausnahmefällen bis zu 25 % bzw. 30 % von der begründeten und nachhaltigen Exportumsatzerwartung
  • Bei Tourismusbetrieben gelten weiterhin max. 14 % des letztjährigen Exportumsatzes (berechnet mit Hilfe des Ausländernächtigungsanteils).
  • Eine Risikoübernahme ist wie bisher bis max. 80 % der Rahmenhöhe möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die OeKB Export Services Kundenberatung oder Ihre Hausbank.