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Die Berechnung der maximalen Rahmenhöhe und der Ausnützung bei Betriebsmittelkrediten wird vereinfacht und vereinheitlicht. Zukünftig sind diese – sowohl für Großunternehmen als auch für KMU – nur noch vom Exportumsatz abhängig.
Mit Rahmenkrediten für Großunternehmen (KRR – Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen) und KMU (Exportfonds-Kredit) ermöglicht die OeKB Exportunternehmen die flexible Finanzierung ihrer Betriebsmittel. Die Berechnung der maximalen Rahmenhöhe und der Ausnützung wird vereinheitlicht und ist künftig nur noch vom Exportumsatz abhängig.
Rahmenhöhe und Ausnützung
- Ab 1. Jänner 2024 gilt: die maximale Rahmenhöhe und Ausnützung beträgt
- bei Großunternehmen bis zu 25 % des letztjährigen Exportumsatzes
- bei KMU bis zu 30 % des letztjährigen Exportumsatzes
- in Ausnahmefällen bis zu 25 % bzw. 30 % von der begründeten und nachhaltigen Exportumsatzerwartung
- Bei Tourismusbetrieben gelten weiterhin max. 14 % des letztjährigen Exportumsatzes (berechnet mit Hilfe des Ausländernächtigungsanteils).
- Eine Risikoübernahme ist wie bisher bis max. 80 % der Rahmenhöhe möglich.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die OeKB Export Services Kundenberatung oder Ihre Hausbank.