This content is only available in German.
Das wichtigste Regelwerk der OECD für öffentlich unterstützte Exportkredite soll moderner und flexibler werden. Darauf haben sich die Participants des "Arrangements" Ende März geeinigt. Die OeKB hat die Vorschläge für die neuen Regeln maßgeblich mitverhandelt. Das adaptierte "Arrangement" soll noch heuer in Kraft treten.
Wichtiges Regelwerk wird moderner und flexibler
Das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits, kurz "Arrangement", ist eines der wichtigsten internationalen Regelwerke für Export Credit Agencies (ECAs). Es gilt für öffentlich unterstützte Exportkredite mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren. Am 31. März 2023 haben sich die Participants nach mehrjährigen Verhandlungen auf eine Modernisierung des Arrangements geeinigt.
Die Modernisierung des Regelwerks verfolgt vor allem zwei Ziele: einerseits sollen Exportfinanzierungen flexibler werden, um Exporteure in dem zunehmend herausfordernden und wettbewerbsintensiven Umfeld besser unterstützen zu können. Andererseits sollen weitere Anreize für die Unterstützung klimafreundlicher und grüner Projekte geschaffen werden.
Grüne Projekte im Fokus
Das Sektorabkommen "Erneuerbare Energien, Klimaschutz und Anpassung an Klimawandel sowie Wasserprojekte" ermöglicht bessere Finanzierungskonditionen für Klimaschutzprojekte. Die Liste der Projekte, die unter dieses Sektorabkommen fallen, soll erweitert werden und künftig unter anderem auch für folgende Bereiche gelten:
- umweltverträgliche Energieerzeugung
- Übertragung, Verteilung und Speicherung von Energie
- sauberer Wasserstoff
- emissionsarme Produktionsprozesse
- emissionsfreier und emissionsarmer Transport
Mehr Flexibilität bei Zahlungskonditionen
Weitere geplante Änderungen betreffen die Erhöhung der maximalen Laufzeiten auf 22 Jahre für Projekte, die unter das Klima-Sektorabkommen fallen, sowie auf 15 Jahre für Geschäfte unter dem allgemeinen Arrangement. Außerdem sind flexiblere Rückzahlungsmodalitäten und die Anpassung der Mindestprämiensätze für das Kreditrisiko bei längeren Laufzeiten geplant. Vor allem beim letzten Punkt konnte die OeKB in den bisherigen Gesprächen mit ihrer Erfahrung und Expertise bereits wichtigen Input liefern. Die Details zu den einzelnen Kapiteln werden in den nächsten Monaten ausgearbeitet.
Neuerungen sollen noch 2023 in Kraft treten
Die Neuerungen treten in Kraft, sobald die Teilnehmer ihre formellen internen Entscheidungsprozesse abgeschlossen und dem neuen Vereinbarungstext zugestimmt haben. Dies wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte der Fall sein.
Das OECD Arrangement
Als offizielle Export Credit Agency (ECA) Österreichs handelt die OeKB nicht nur nach nationalen, sondern auch nach internationalen Gesetzen und Regeln. Eines der wichtigsten internationalen Regelwerke ist das OECD Arrangement on Officially Supported Export Credits. Dieses gilt für öffentlich unterstützte Exportkredite mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren und regelt wichtige Bereiche wie maximale Kreditlaufzeiten, Rückzahlungsmodalitäten oder lokale Kosten. Zu den Participants zählen neben den EU-Staaten die Länder Australien, Kanada, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, die Türkei, das Vereinigte Königreich (UK) und die USA.