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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) haben mit dem Budgetbegleitgesetz 2024 die Voraussetzung geschaffen, österreichische Exporte in die Ukraine noch besser zu unterstützen. In den nächsten fünf Jahren sollen 500 Mio. Euro zur Deckung von Ukrainegeschäften bereitgestellt werden. Anträge unter dieser Ukraine-Fazilität können ab sofort gestellt werden.
500 Mio. Euro für lebenswichtige Investitionen in der Ukraine
Mehr als zwei Jahre nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine gehen die Kampfhandlungen weiter und die Kriegsschäden sind massiv. Um österreichischen Exportunternehmen und Investoren trotz der besonderen Risikosituation Geschäfte mit ukrainischen Unternehmen zu ermöglichen, haben das Finanzministerium und die OeKB eine spezielle Ukraine-Fazilität eingerichtet. In den nächsten fünf Jahren sollen 500 Mio. Euro zur Deckung von Ukrainegeschäften bereitgestellt werden. Die dadurch ermöglichten Exporte sollen aktiv zum Wiederaufbau des Landes beitragen.
Die wichtigsten Eckpunkte zur Ukraine-Fazilität
- Es erfolgt eine strikte Einzelfallprüfung.
- Es sind nur Geschäfte im öffentlichen Sektor auf Basis einer Staatsgarantie möglich, die der Sicherstellung/Wiederherstellung der Basisinfrastruktur dienen - darunter fällt z. B. Transportsektor (Eisenbahnen, Brücken), Energiesektor, kommunale Infrastruktur wie Trinkwasser/Abwasser, Wärmeversorgung.
- Die Richtgröße pro Einzeltransaktion beträgt in einem ersten Schritt 10 Mio. Euro.
- Bei entsprechender Risikoteilung mit anderen ECAs oder vorhandener EU-Fazilitäten oder bei Multisourcing mit IFIs sind Geschäfte über 10 Mio. Euro möglich.
- Deckung ist sowohl für Liefergeschäfte als auch Beteiligungen, wie z. B. gemeinsame Werkstätten für Züge, Straßenbahnen oder Busse, möglich.
- Laufzeiten bis zu 10 Jahren können unterstützt werden und, soweit möglich, ist eine Refinanzierung im Exportfinanzierungsverfahren (EFV) vorzusehen.
- Die Deckungsquote beträgt 100 %.
- Eine österreichische Wertschöpfung von mind. 50 % ist erforderlich.
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- Weiterhin keine Deckung für die von Russland annektierten Gebiete Donezk, Luhansk, Cherson, Saporischschja und Krim, sowie kriegsnahe Regionen
- Prämie gemäß Länderkategorie 7
Anträge unter der Ukraine-Fazilität können ab sofort gestellt werden.