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14.01.2025

Als Reaktion auf die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges stellt die OeKB im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) seit April 2022 zusätzliche Kreditmittel zur temporären Liquiditätsunterstützung bereit. Dieses „Ergänzungs-KRR" (Ergänzungs-Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen) genannte Sonderprogramm läuft nun am 31. Jänner 2025 aus.

Temporäre Liquiditätsunterstützung für die Exportwirtschaft

Die zusätzlichen Kreditmittel werden seit April 2022 heimischen Exportunternehmen zur Verfügung gestellt, die unmittelbar und direkt von den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine betroffen sind. Seit August 2022 kann der Ergänzungs-KRR auch dann beantragt werden, wenn der Liquiditätsengpass auf gestiegene Preise für Energie und/oder Vormaterialien zurückzuführen ist.

Dieses Sonderprogramm läuft nun am 31. Jänner 2025 aus. Neuanträge können in begründeten Fällen bis zu diesem Zeitpunkt noch eingebracht werden. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit zur einmaligen Verlängerung von bereits bestehenden Ergänzungs-KRRs. 

Weitere Informationen finden Sie in den FAQs: