Die bei der OeKB hinterlegten Prospekte und Nachträge von Veranlagungen werden von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zuvor auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Diese Kontrollore müssen nach § 7 Absatz 1 KMG 2019 eine Haftpflichtversicherung abschließen. Der Versicherer muss die Meldestelle gemäß Kapitalmarktgesetz (KMG) in der OeKB über die aufrechte Versicherung und den Empfang der Prämie vor Prospektveröffentlichung schriftlich informieren.
Liste geeigneter Prospektkontrollore
Gemäß § 7 Absatz 2 des Kapitalmarktgesetzes (KMG 2019) führt die Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Liste von zur Prospektkontrolle geeigneten und beeideten Wirtschaftsprüfern sowie Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder kann der FMA geeignete Kandidaten für diese Liste vorschlagen. Diese aktualisierte Liste finden Sie unter folgender Adresse:
Haftpflichtversicherung und Deckungssummen
Nach § 7 Absatz 1 KMG ist die Haftpflichtversicherung bei einem oder mehreren im Inland zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und hat das aus der Prospektkontrolle resultierende Risiko abzudecken, wobei die Deckungssumme mindestens 3,65 Millionen Euro pro einjähriger Versicherungsperiode betragen muss. Bei Veranlagungen in Immobilien muss die Deckungssumme nach § 9 Z 2 KMG 2019 mindestens 18,2 Millionen Euro betragen. Die Versicherungsprämie muss vor der Veröffentlichung des Prospekts einbezahlt werden.
Eine Bestätigung darüber ist der Meldestelle gemäß KMG in der OeKB an meldestelle@oekb.at vor Prospektveröffentlichung bekannt zu geben. Sollte die Bestätigung nicht vom Versicherungsunternehmen selbst ausgestellt werden, ist, bei erstmaliger Bestätigung eine Vollmacht bei der Meldestelle per E-Mail vorzulegen.
Vorlagen für Bestätigungen und Vollmachten
Versicherungen für Prospektkontrollore
In einem zentralen Verzeichnis sind alle zum Geschäftsbetrieb in Österreich berechtigten Versicherungsunternehmen aufgelistet. Diese Liste finden Sie auf der Homepage der Finanzmarktaufsicht.
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