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Für die Hinterlegung von Veranlagungsprospekten sowie deren Nachträgen nach § 6 Abs 1 bzw. § 7 Abs 8 KMG haben sich im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie Änderungen ergeben.
Zusätzliche Einreichung per E-Mail
Aufgrund aktueller Entwicklungen im Zusammenhang mit dem als Pandemie eingestuften COVID-19 und zur Sicherung eines reibungslosen Geschäftsablaufes haben
- Hinterlegungen von Veranlagungsprospekten sowie
- Hinterlegungen von Nachträgen zu Veranlagungsprospekten nach § 6 Abs 1 bzw. § 7 Abs 8 KMG
bis auf Weiteres zusätzlich zur physischen Hinterlegung der Originaldokumente vorab oder gleichzeitig auch per E-Mail via meldestelle@oekb.at zu erfolgen.
Bei Übermittlung per E-Mail ist die Erklärung abzugeben, dass das jeweilige Dokument mit dem Originaldokument inhaltlich übereinstimmt („Identitätserklärung zur physischen Hinterlegung“).