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05.08.2020

Die OECD hat die Anti-Bribery-Empfehlungen für "Officially Supported Export Credits" überarbeitet. Die erweiterten Bestimmungen sind nun in allen Garantie- und Finanzierungsanträgen der OeKB enthalten.

Anti-Bribery-Empfehlungen der OECD umgesetzt

Die internationale Staatengemeinschaft bekämpft Korruption und Bestechung. Die OECD hat dazu 2006 das "Action Statement on Bribery and Officially Supported Export Credits" beschlossen und im selben Jahr in die Rechtsform einer OECD-Ratsempfehlung (Recommendation) umgewandelt. Diese Empfehlung wurde überarbeitet. Unter anderem wurde der Briberybegriff neu gefasst:

  • Neben ausländischen Amtsträgern sind nun auch inländische Amtsträger und der Privatsektor erfasst.
  • Provisionen dürfen nur für legitime Leistungen erfolgen. 
  • Verurteilungen/Anklagen/Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Bestechung sind abzufragen. 
  • Der Ausschluss von IFI-Geschäften ist nun auch für Vertreter und Erfüllungsgehilfen bekanntzugeben.

Die OeKB als offizielle Exportkreditagentur Österreichs unterstützt die Bestimmungen zur Bekämpfung von Korruption vollinhaltlich und hat die Empfehlungen umgesetzt. 
 

Neue Antragsformulare für Exportgarantien und Wechselbürgschaften

Antragsformulare für Exportgarantien und Finanzierungen auf Basis von Wechselbürgschaften enthalten die erweiterten Bestimmungen im Abschnitt "OECD Bestechungsprävention". Formulare, die die neuen Ergänzungen nicht enthalten, können wir ab 10. August nicht mehr annehmen. Bitte nutzen Sie ab sofort ausschließlich die neuen Formulare.
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