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03.03.2022

Ägypten gibt strenge Regeln zu Zahlungsbedingungen für Importe vor. Seit dem 22. Februar 2022 ist nur mehr die Verwendung eines Letter of Credit (L/C) zulässig. 

CAD und weitere Zahlungsbedingungen nicht mehr zulässig

Vor Kurzem wurde bekannt, dass Ägypten die erlaubten Zahlungsbedingungen für die Durchführung von Importgeschäften stark beschränkt. Die Ägyptische Zentralbank (CBE) hat die lokalen Geschäftsbanken in einem internen Schreiben darüber informiert, dass nur mehr die Verwendung von Akkreditiven (Letter of Credit - L/C) zulässig ist. Bis dato gibt es keinen offiziellen Erlass zu dieser Entscheidung der Zentralbank.

Laut WKO betrifft die Änderung nicht nur "Cash against Document“ (CAD), sondern auch alle anderen Zahlungsbedingungen. Die Banken sind angewiesen seit dem 22. Februar 2022 ausschließlich Akkreditive zu akzeptieren. Ausnahmen soll es für wenige Bereiche, wie z. B. konzerninterne Verkäufe, bestimmte Grundnahrungsmittel oder Sendungen bis zu einem Warenwert von 5.000 USD geben. 

Für österreichische Exportunternehmen bedeutet das:

  • Haben Sie Ihre Waren bereits vor der Veröffentlichung dieser Entscheidung bis inklusive 21. Februar 2022 versandt, dürfen diese Lieferungen - auf Kundenwunsch - durch Inkassodokumente/mittels CAD abgewickelt werden.
  • Für Lieferungen, für die bis zum 22. Februar 2022 nur ein Teil mittels Vorauskasse/als Vorleistung gezahlt wurde, muss für den verbliebenen Restbetrag verpflichtend ein Akkreditiv eröffnet werden.
  • Für sämtliche Geschäfte, die nach dem 22. Februar 2022 abgeschlossen werden, darf nur noch ein Akkreditiv als Zahlungsbedingung vereinbart werden.
  • Haben Sie Ihre Liefergeschäfte mit Ägypten über die OeKB abgesichert und haben Sie Fragen oder erkennen Sie Zahlungsschwierigkeiten bei Ihren Kunden, dann wenden Sie sich an Ihre OeKB Kundenberaterin oder Ihren OeKB Kundenberater. 

Wir stehen in engem Kontakt mit dem AußenwirtschaftsCenter Kairo und informieren über die weiteren Entwicklungen. Auf der Website der WKO finden Sie Informationen zu den aktuellen Bestimmungen: 

Sie haben Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre OeKB Kundenberaterin oder Ihren OeKB Kundenberater.