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09.08.2022

Die Oesterreichische Kontrollbank AG (OeKB) und das Bundesministerium für Finanzen (BMF) erweitern als Reaktion auf die steigenden Preise bei Energie und Vormaterialien die Kriterien für die Beantragung von Mitteln aus dem Ergänzungs-Kontrollbank-Refinanzierungsrahmen ("Ergänzungs-KRR").

Temporäre Liquiditätsunterstützung für die Exportwirtschaft

Die OeKB stellt im Auftrag des BMF seit April zusätzliche Kreditmittel zur Verfügung, um heimische Exporteure, die von den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine betroffen sind, zu unterstützen. Die Kriterien, unter denen Mittel aus diesem "Ergänzungs-KRR" beantragt werden können, wurden nun erweitert. Damit reagieren BMF und OeKB auf die enormen Preisanstiege im Bereich der Energie und bei Vormaterialien und den dadurch erhöhten Liquiditätsbedarf bei Exportunternehmen. 

Unterstützung für nachhaltige Investitionen im Energiebereich

Der Ergänzungs-KRR kann ab sofort auch dann beantragt werden, wenn der Liquiditätsengpass auf die gestiegenen Preise für Energie und/oder Vormaterialien zurückzuführen ist.
Österreichische Exportunternehmen erhalten damit mehr Spielraum für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen oder für Investitionen, die dazu dienen weg von fossilen Energieträgern zu kommen.

Eine direkte Betroffenheit durch die Kriegsfolgen ist keine Voraussetzung mehr, um einen Antrag stellen zu können.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Presseaussendung:

Zur Presseaussendung Erweiterung Kriterien Ergänzungs-KRR