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Österreichischen Unternehmen stehen die Instrumente des Exporthaftungsverfahrens in begrenztem Umfang wieder zur Verfügung. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) und die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) haben die Rahmenbedingungen für die Absicherung von Exportgeschäften in die Ukraine festgelegt.
Dabei war es besonders wichtig, eine Balance in diesem staatlichen Exportkreditversicherungsverfahren zu finden, die dem Bedarf der ukrainischen Kunden, den bestehenden Risiken in der Ukraine und den Interessen der österreichischen Exporteure Rechnung trägt.
Für die heimische Exportwirtschaft war die Ukraine immer ein wichtiger Handelspartner. Sofern es möglich war, wurden die langjährigen Handelsbeziehungen auch nach dem 24. Februar 2022 fortgeführt, vielfach betraf es kleinere Geschäfte und Ersatzteillieferungen. Gerade zur Aufrechterhaltung dieser traditionellen Lieferbeziehungen stehen österreichischen Unternehmen die Instrumente des Exporthaftungsverfahrens in begrenztem Umfang wieder zur Verfügung und erhalten damit ihre Wettbewerbsposition.
Konkret ist die Absicherung unter folgenden Bedingungen möglich:
- es erfolgt eine strikte Einzelfallprüfung
- die Deckung ist nur für traditionelle Exporteure mit positiver Vorabwicklung zur Aufrechterhaltung bestehender Lieferbeziehungen möglich
- es können kleinere Liefergeschäfte bis zu 1 Mio. EUR mit privaten Abnehmern und kurzen Zahlungszielen abgesichert werden
- die Deckungsquote für politische und wirtschaftliche Risiken beträgt max. 80 %
- die Ukraine ist in Länderkategorie 6 (von 7) klassifiziert
- vorausgesetzt wird, dass funktionierende Zahlungskanäle vorhanden sind und der Devisentransfer möglich ist
- die Deckung für die von Russland annektierten Gebiete Donezk, Luhansk, Cherson, Saporischschja und Krim, sowie kriegsnahe Regionen ist ausgeschlossen
- die Absicherung von langfristigen Geschäften ist nicht möglich
- ebenso ist die Deckung von Beteiligungen nicht möglich