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02.04.2025

Das BMF hat eine Lockerung der geltenden Regelung für die erforderliche österreichische Wertschöpfung bei Rückversicherungen ermöglicht. Dadurch können nun Geschäfte mit einem höheren Auslandsanteil als bisher rückversichert werden.

Österreichische Exporteure verfügen über hervorragende technische Lösungen und sind gefragte Zulieferer bei großen Projekten im Ausland. Um die Chancen für heimische Exportunternehmen zu erhalten bzw. zu erhöhen, sich erfolgreich an Großprojekten beteiligen zu können, hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) gemeinsam mit der OeKB eine Flexibilisierung beschlossen: Die Mindestanforderung an die österreichische Wertschöpfung bei Rückversicherungen wurde gelockert.

Flexiblere Wertschöpfungsregeln – abhängig vom Länderrisiko 

Der österreichische Mindestwertschöpfungsanteil bei Auslandsgeschäften, die durch das BMF und die OeKB unterstützt werden, liegt generell bei 50 %. Sind bestimmte Kriterien besonders positiv ausgeprägt, kann auch ein geringerer Wertschöpfungsanteil ausreichend sein. Diese Regelung galt bisher schon bei der direkten Absicherung von Risiken bei Exportgeschäften und wird nun auch auf Rückversicherungen ausgeweitet. Um das jeweilige Länderrisiko zu berücksichtigen, gibt es drei Abstufungen.

Mindestanforderung an die österreichische Wertschöpfung bei Rückversicherung: 

  • mind. 25 % österreichische Wertschöpfung - bei Projekten in Ländern der Länderkategorien bis einschließlich 5
  • mind. 30 % österreichische Wertschöpfung - bei Projekten in Ländern der Länderkategorie 6
  • mind. 40 % österreichische Wertschöpfung - bei Projekten in Ländern der Länderkategorie 7

Voraussetzung für die Anwendung der neuen Regelung ist, dass beim österreichischen Unternehmen, das an einem Großprojekt beteiligt ist und dessen Zulieferanteil von der OeKB rückversichert wird, mindestens vier firmenspezifische Kriterien besonders positiv ausgeprägt sind. Die Kriterien reichen von der Arbeitsplatzentwicklung über Innovationsaktivitäten bis hin zur Steuerleistung und regionalpolitischen Bedeutung für den Standort. 

Eine vollständige Liste der firmenspezifischen Kriterien finden Sie in diesem Dokument: 

Dieses Dokument gibt einen Überblick über die allgemeinen Regelungen und Anforderungen an die österreichische Wertschöpfung bei Auslandsgeschäften:

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Wann kommt es zu einer Rückversicherung?

Österreichische Unternehmen sind für die hohe Qualität ihrer Produkte, Technologien und Dienstleistungen bekannt. Da viele von ihnen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind, werden sie bei internationalen Großprojekten vor allem als Zulieferer angefragt. Die Rolle des Generalunternehmers übernehmen bei diesen Projekten verstärkt türkische, spanische oder portugiesische Baufirmen. 

Bei großen Infrastrukturprojekten, zum Beispiel im Eisenbahnsektor, fordern die ausschreibenden Stellen neben der Lieferung entsprechender Ausstattung und Ausrüstung immer öfter auch eine möglichst langfristige Finanzierung. Werden solche Projekte durch ECAs (Export Credit Agencies) unterstützt, sind langfristige Finanzierungen zu attraktiven Konditionen möglich. In der Regel übernimmt eine ECA das „Fronting“, somit die Hauptverantwortung, und stellt die ECA-Deckung für das Gesamtprojekt bereit. Im Hintergrund holt sich diese ECA oft eine Rückversicherung bei den jeweiligen ECAs im Heimatland der Zulieferunternehmen, um ihr Risiko zu teilen oder höhere Volumina realisieren zu können.

Bei der Auswahl möglicher Sublieferanten spielt daher neben technischen Kriterien immer öfter die Verfügbarkeit einer ECA-Finanzierung eine Rolle. Auch wenn die Kooperation auf ECA-Ebene für die Exportunternehmen oftmals unbemerkt bleibt, ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen, wie z. B. die Wertschöpfungsregeln bei den Rückversicherern, möglichst flexibel sind.

Mit der beschlossenen Lockerung der Wertschöpfungsregeln haben österreichische Exportunternehmen nun noch bessere Chancen bei internationalen Großprojekten zum Zug zu kommen.

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