Die OeKB nimmt als Meldestelle steuerrelevante Daten zu Fonds entgegen. Aus diesen wird die ertragsteuerliche Behandlung der Fonds ermittelt. Zur exakten Abrechnung der Kapitalertragssteuer werden diese Daten auf my.oekb veröffentlicht und an die Banken über Schnittstellen weitergegeben.

Datenmeldung über den Fonds-Upload-Client der OeKB

Investmentfonds, Immobilieninvestmentfonds und Alternative Investmentfonds übermitteln ihre steuerrelevanten Daten durch ihre steuerlichen Vertreter an die OeKB.

Für das Hochladen der meldepflichtigen Daten steht Ihnen der Fonds-Upload-Client zur Verfügung. Diesen erreichen Sie nach einmaliger Registrierung über unser Login-Portal. Alternativ steht ein FTP-Account zur Verfügung.

Die Regelung im Überblick

  • Für die exakte Abrechnung der Kapitalertragsteuer (KESt) von Fonds ist eine Steuerdatenmeldung an die OeKB als Meldestelle notwendig.
  • Um die Steuerdaten einzumelden, benötigen Sie eine aufrechte Registrierung bei der OeKB.
  • Die Datenmeldung erfolgt mindestens einmal jährlich.
  • Die OeKB überprüft, ob die gemeldeten Daten fristgerecht und vollständig abgegeben werden.
  • Schließlich werden die steuerrelevanten Daten samt der daraus ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung auf my.oekb veröffentlicht und an Banken, Verwaltungsgesellschaften und andere Kapitalmarktteilnehmer, die die Steuerdaten zur Verrechnung benötigen, weitergegeben.

Registrierung neuer KESt-Meldefonds und Aktualität der Stammdaten

Für neue KESt-Meldefonds müssen der Meldestelle die gemäß FMV 2015 angegebenen Stammdaten sowie eine Absichtserklärung übermittelt werden. Die gemeldeten Stammdaten müssen laufend aktuell gehalten und allfällige Änderungen unverzüglich der Meldestelle bekanntgegeben werden.

  1. Die OeKB ist die Meldestelle für die Meldung steuerrelevanter Daten von Fonds. Das ergibt sich aus § 186 InvFG und § 40 ImmoInvFG sowie der Fonds-Melde-Verordnung 2015 des Bundesministeriums für Finanzen.
  2. Die Fonds-Melde-Verordnung 2015 wurde am 24. Juni 2015 veröffentlicht und trat am 6. Juni 2016 in Kraft. Sie regelt die Meldung steuerrelevanter Daten für Investmentfonds, Immobilieninvestmentfonds und Alternative Investmentfonds an die OeKB.

Hier finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen zu den Meldungen:

Investmentfondsgesetz 2011
Immobilien-Investmentfondsgesetz
Fonds-Melde-Verordnung 2015

Dateninhalt und Datenformat für die Steuermeldungen an die OeKB

Die Meldung der steuerrelevanten Daten an die OeKB ist auf zwei Wegen möglich:

  • über die Webapplikation Fonds-Upload-Client
  • oder FTP-Accounts

Welche Dateninhalte und welche Formate Sie für die Meldung von Steuerdaten benötigen, können Sie hier einsehen:

Steuerdaten-Meldeformat

Feldliste Einmeldung von Steuerdaten

Feldliste Steuerdaten Fonds (Gesamt)

Ländercodes

Registrierung für die Meldung von steuerrelevanten Daten

Für die Übermittlung der steuerrelevanten Daten müssen Sie sich einmalig bei der OeKB registrieren. Die entsprechenden Informationen zu den Nutzungsregeln und das Registrierungsformular erhalten Sie hier:

Registrierungsformular für meldepflichtige Steuerdaten

Nutzungsregeln für die Meldung von Steuerdaten

Wichtig bei steuerlichen Vertretern

Gemäß § 186 Absatz 2 Punkt 2 Investmentfondsgesetz 2011 kann als steuerlicher Vertreter eines Fonds nur ein inländischer Wirtschaftstreuhänder oder eine Person bestellt werden, die eine vergleichbare fachliche Qualifikationen nachweist.

Wird ein steuerlicher Vertreter eingesetzt, der diese Funktion noch nicht wahrgenommen hat, kontaktieren Sie die OeKB bitte mindestens einen Monat vor der geplanten Übernahme der steuerlichen Vertretung. Sie erreichen das Service-Center Fonds unter taxdata@oekb.at.

Zugangsdaten für die KESt-Meldung

Wir kontaktieren den von Ihnen genannten steuerlichen Vertreter. Damit erhält er von uns die erforderlichen Zugangsdaten für die Übermittlung der steuerrelevanten Daten über den Fonds-Upload-Client (erreichbar über my.oekb) oder über FTP-Accounts.

Die Kosten

Welche Ausgaben sich im Zusammenhang mit der Übermittlung steuerrelevanter Daten ergeben und die Informationen zur Verrechnung entnehmen Sie bitte dem folgenden Dokument:

Entgelte für die Meldung von Steuerdaten zu Fonds

Abmeldung

Es ist unbedingt nötig, dass Verwaltungsgesellschaften, die keine Steuerdatenmeldungen mehr vornehmen wollen, diesen Umstand dem OeKB Service Center Fonds melden. Solange eine solche Deregistrierung nicht erfolgt, wird das jährlich anfallende Grundentgelt verrechnet, auch wenn keine Steuerdatenmeldungen gemacht werden.
Das entsprechende Formular dazu finden Sie hier:

Deregistrierung

Noch Fragen?

Wenn Sie weitere Auskünfte wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!
Service Center Fonds
T +43 1 53127-2040
F +43 1 53127-4040
taxdata@oekb.at
Mo - Fr: 08:00 - 16:00 Uhr