Die OeKB betreibt mit OAM Issuer Info die zentrale Plattform für Emittenteninformationen börsenotierter Emittenten. Die vorgeschriebenen Informationen nach § 123 Börsegesetz können auf OAM Issuer Info ebenso kostenlos abgerufen werden wie optionale Informationen.
Kostenlose Informationen österreichischer Emittenten
Die österreichischen börsenotierten Emittenten übermitteln ihre Informationen über die Online-Plattform OAM Issuer Info-Upload an die OeKB. Dort werden sie strukturiert und ausfallssicher gespeichert.
Die Informationen sind für die Öffentlichkeit kostenlos und im Originalzustand abrufbar.
Offene Plattform mit vielen Funktionen
OAM Issuer Info ist eine Online-Plattform, die ohne Login zugänglich ist. Durch eine leicht verständliche Suchfunktion lassen sich Informationen rasch finden. Die Dokumente lassen sich mit der Download-Funktion herunterladen.
OAM Mail Service für sofortige Benachrichtigungen
Mit wenigen Mausklicks können Sie sich auf OAM Issuer Info ein kostenloses OAM Mail Service einrichten, bei dem Sie die Kriterien selbst festlegen können. Unmittelbar nachdem eine Information von Ihrem abonnierten Emittenten oder Dokumententyp einlangt, erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail.
Die Vorteile von OAM Issuer Info im Überblick
Kostenloser, einfacher, uneingeschränkter Zugriff auf Originaldokumente mit Downloadfunktion
Suchen und Abfragen aller Informationen ohne Anmeldung oder lokale Softwareinstallation
Flexible Suchmöglichkeiten nach Dokumenten, Emittenten, Stichworten, LEI, ISIN-Bezüge der Dokumente, Dokumentsprachen und Meldedaten
Optionale Informationen als zusätzliche Inhalte
Neben den gesetzlich verpflichtenden Informationen, wie etwa Jahresfinanzberichte oder Ad-hoc-Meldungen, können auch allenfalls übermittelte optionale Informationen wie die Einberufung zur Hauptversammlung oder Zinsanpassungen über OAM Issuer Info abgerufen werden.
Vorgeschriebene und optionale Informationen auf OAM Issuer Info
- Jahresfinanzberichte; § 124 Abs 1 BörseG
- Jahresfinanzberichte (ESEF); § 124 BörseG iVm Art 4 Abs 7 TRL u. DelVO (EU) 2019/815
- Halbjahresfinanzberichte; § 125 Abs 1 BörseG
- Halbjahresfinanzberichte (ESEF)
- Einheitliches Registrierungsformular (URD); Art 9 Abs 12 Verordnung (EU) 2017/1129
- Bericht über Zahlungen an staatliche Stellen; § 128 BörseG
- Insiderinformationen; Art 17 Abs 1 MAR
- Eigengeschäfte von Führungskräften; Art 19 Abs 3 MAR
- Bekanntgaben zu Rückkaufprogrammen; Art 2 DelVO (EU) 2016/1052
- Bekanntgaben zu Stabilisierungsmaßnahmen; Art 6 DelVO (EU) 2016/1052
- Gesamtzahl der Stimmrechte und Kapital; § 135 Abs 1 BörseG
- Mitteilung über bedeutende Beteiligungen; § 135 Abs 2 BörseG
- Erwerb oder Veräußerung eigener Aktien des Emittenten; § 135 Abs 3 BörseG
- Rechtsänderung zu Aktien- und anderen Wertpapiergattungen; §§ 138 u. 139 BörseG
- Herkunftsmitgliedstaat; § 1 Z 14 BörseG
- HV Einberufung; § 107 Abs 3 AktG
- Informationen zu Aktienoptionen, Rückkaufprogrammen und Veräußerung eigener Aktien;
§ 19 Abs 9 BörseG - Quartalsberichte; § 126 BörseG (ab 23.2.2019)
- Quartalsberichte (ESEF)
- HV Ergebnisse
- Sonstige Emittenten-/Unternehmensinformationen
Weitere Informationen finden Sie im Menüpunkt „Meldungen börsenotierter Unternehmen – OAM“.
Rechtlicher Hintergrund
Durch die Novelle zum Börsegesetz vom April 2007 wurde die EU-Transparenzrichtlinie 2004/109/EG in nationales Recht gegossen. Auf dieser Grundlage hat die OeKB die Plattform OAM Issuer Info als zentrale Quelle für Informationen österreichischer börsenotierter Emittenten eingerichtet.
Noch Fragen?
Mo - Do: 09:00 - 16:00 Uhr
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr