Die internationale Staatengemeinschaft hat sich zum Ziel gesetzt, den Missbrauch des Bank- und Finanzwesens für kriminelle Zwecke zu verhindern. Regelungen gibt es insbesondere zur Bekämpfung der Geldwäsche sowie der Finanzierung terroristischer Aktivitäten.

Geldwäsche: Kapital aus kriminellen Aktivitäten

Mit Geldwäsche ist das Einschleusen von illegal erworbenen Vermögenswerten in den legalen Kapitalmarkt gemeint.

„Geldwäscherei ist ein Prozess, durch den Kriminelle versuchen, die wahre Herkunft von und die Eigentumsverhältnisse an den Einkünften ihrer kriminellen Aktivitäten zu verbergen. Sind sie dabei erfolgreich, erlaubt ihnen dies, während dieses Vorganges die Kontrolle über diese Einkünfte zu behalten und schließlich darüber den Mantel der Legitimität zu breiten.“
Financial Intelligence Unit des National Instant Criminal Background Check System, London

Der Tatbestand der Geldwäsche ist im österreichischen Strafgesetzbuch (StGB) unter § 165 definiert. Er umfasst das Verwahren, Anlegen, Verwalten, Umwandeln oder Verwerten von Vermögen bzw. Vermögensbestandteilen, die aus einem Verbrechen oder Vergehen stammen, ebenso wie das Verschleiern deren Herkunft.

Terrorismusbekämpfung seit „9/11“

Nach den Anschlägen in den USA am 11. September 2001 hat die Staatengemeinschaft den Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung deutlich verschärft. Der Tatbestand der Terrorismusfinanzierung ist in § 278 Litera d des Strafgesetzbuchs definiert und umfasst das Bereitstellen von Vermögenswerten mit dem Vorsatz, dass diese für terroristische Zwecke eingesetzt werden.

Anders als bei der Geldwäsche können die finanziellen Mittel, die in die Terrorismusfinanzierung fließen, auch aus legalen Quellen stammen.

Sorgfalts- und Meldepflichten nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, legt das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) für Kredit- und Finanzinstitute besondere Sorgfalts- und Meldepflichten fest. Demnach dürfen Bankgeschäfte nur mit identifizierten Kunden vorgenommen werden – das „Know your customer"-Prinzip.

Die Identität ihrer Kunden ist gemäß FM-GwG von den Kredit- und Finanzinstituten sicherzustellen, bevor sie eine Kundenbeziehung eingehen. Für diese Kundenidentifikation schreiben die §§ 5 ff FM-GwG detaillierte Bestimmungen vor.

Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz

Die gesamte, aktuelle Rechtsvorschrift zum Finanzmarkt-Geldwäschegesetz können Sie auf dem Rechtsinformationssystem des Bundes einsehen.

Die Richtlinien der OeKB

Um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern und mögliche sensible Bereiche zu identifizieren, wurden die Tätigkeitsbereiche der OeKB Gruppe penibel durchleuchtet.

  • Für diese Bereiche existieren detaillierte Dienstanweisungen. Die gesetzlichen Bestimmungen werden laufend beobachtet. Sollten sich diese ändern, werden – falls nötig – auch die internen Prozesse angepasst.
  • Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der OeKB Gruppe, die mit geldwäscherelevanten Tätigkeiten betraut sind, werden regelmäßig Schulungen durchgeführt.
  • Diejenigen, die in keine geldwäscherelevanten Tätigkeiten involviert sind, werden über die Geldwäschebestimmungen informiert. Die interne Revision überprüft jährlich die Einhaltung dieser Bestimmungen.
  • Die OeKB arbeitet in diesem Bereich direkt mit der Geldwäsche-Koordinationsstelle des österreichischen Bankenverbandes zusammen.

Darüber hinaus hat die OeKB die Bestimmungen zu den Anti-Geldwäsche-Grundsätzen der Wolfsberg-Gruppe umgesetzt. Diese Grundsätze gelten als globale Richtlinie für das Eingehen von Kundenbeziehungen im Korrespondenzbankgeschäft sowie deren Aufrechterhaltung. Das entsprechende englischsprachige Dokument finden Sie hier zum Download:

Der Patriot Act

Durch den USA Patriot Act aus 2001 müssen US-Banken von ausländischen Banken, mit denen ein Korrespondenzbankkonto besteht, bestimmte Informationen erhalten. Finanzinstitute, die von der OeKB Gruppe eine Patriot-Act-Zertifizierung benötigen, können diese hier in englischer Sprache downloaden.

Kontakt zu den Geldwäsche-Experten

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Führungspositionen (Abteilungsleitung) nehmen die Vorkehrungen zur Geldwäschebekämpfung in personeller als auch in technischer Hinsicht wahr. Ihre Umsetzung wird regelmäßig überprüft. Beratung und Informationen erhalten sie von den Geldwäsche-Beauftragten, die für die Umsetzung der Geldwäschebestimmungen zuständig sind. Sie erreichen diese per E-Mail unter aml-office@oekb.at.