Zur Absicherung von Zahlungsausfällen und für die Finanzierung von Leasing-Geschäften bietet die OeKB Lösungen, die sich nach Ihrem Leasing-Modell richten. So können Sie als österreichischer Exporteur selbst als Leasinggeber auftreten, oder es kann eine in- oder ausländische Leasinggesellschaft im Spiel sein.
Ihre Situation
Sie sind ein österreichischer Hersteller von Investitions- oder Anlagegütern und möchten Ihrem ausländischen Vertragspartner ein attraktives Leasing-Modell anbieten, das die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Ihres Kunden nicht belastet.
Unser Angebot: Leasing mit Absicherung und Finanzierung durch die OeKB
Mit einer Garantie für direkte Lieferungen und Leistungen (G1) können Sie sich als österreichischer Leasinggeber in der Produktions- und Rückzahlungsphase gegen Zahlungsverzug und Zahlungsausfall und auch gegen Vertragsstorno durch Ihren ausländischen Vertragspartner absichern.
Neben wirtschaftlichen Tatbeständen sind auch politische Risiken gedeckt wie beispielsweise Krieg, Embargo oder eine Devisentransferbeschränkung nach Österreich. Auch Absicherungs- und Finanzierungsvarianten in Kooperation mit einer österreichischen oder ausländischen Leasinggesellschaft sind möglich.
Verschiedene Leasing-Modelle


Ihre Vorteile
Lange Laufzeiten, politisch schwierige Länder, hohe Kreditsummen
Geringe Spesen, Basis für eine günstige Finanzierung bei Ihrer Hausbank
Politisches Risiko bis zu 100 %, wirtschaftliches Risiko meist 95 %
Die Kosten
Bearbeitungsentgelt | 0,1 % der Versicherungssumme (mindestens 10 Euro, maximal 720 Euro) |
Prämie |
Die Prämien sind abhängig vom politischen Risiko im Zielland, von der Bonität des ausländischen Vertragspartners bzw. seiner Sicherheitengeber und der Laufzeit. |
Exportgarantie als Basis für eine Finanzierung
Durch die Garantie wird der größte Teil des Zahlungsausfallsrisikos übernommen. Daher kann Ihre Hausbank günstigere Konditionen für die Finanzierung Ihres Leasinggeschäfts anbieten. Über das Exportfinanzierungsverfahren (EFV) können wir Ihrer Hausbank außerdem eine sehr günstige Refinanzierung Ihres Kredits anbieten.
Zinssätze für Einzelfinanzierungen

Einen Überblick über die aktuellen Zinssätze finden Sie hier:
Der anwendbare Zinssatz richtet sich nach der geplanten Laufzeit und Struktur der Aus- und Rückzahlungen des Kredits und kann mit dem OeKB Loan Pricer auf my.oekb einfach ermittelt werden.
Ihr Weg zur Absicherung und Finanzierung Ihres Leasinggeschäfts
- Sie stellen einen Antrag – am besten online über my.oekb oder schriftlich per Post oder E-Mail.
- Wir prüfen Ihren Antrag und legen ihn dem Beirat vor.
- Nach positiver Begutachtung durch den Beirat haftet die Republik Österreich und Sie erhalten Ihre Exportgarantie.
- Profitieren Sie auf dieser Basis von unseren attraktiven Finanzierungskonditionen.
Ihr Partner in allen Phasen Ihres Projekts
Mit der Exportgarantie können Sie Ihr Exportgeschäft gut abgesichert ausführen. Doch bereits in früheren Projektphasen sind wir Ihr zuverlässiger Partner, was Absicherung und Finanzierung anlangt. Kontaktieren Sie uns daher frühzeitig, damit wir Ihr Projekt schon ab der Vorbereitungsphase begleiten können:
- Kostenschätzung für Ihre Kalkulation
- Projektvormerkung als Letter of Intent
- Promesse als vorläufige Deckungszusage
- Garantie bei Vertragsabschluss
Kostenschätzung
Schon während der Planung lohnt es sich, mit uns zu sprechen. Wir können Sie mit einer soliden Kostenschätzung für die Absicherung unterstützen, damit Sie die Versicherungskosten von Beginn an einrechnen können.
Projektvormerkung
In der Angebotsphase können wir Ihre Position mit einer Projektvormerkung stärken. Mit einem Letter of Intent (LOI) bestätigen wir Ihnen, dass wir Ihr Projekt grundsätzlich absichern können.
Promesse
Sobald Sie in Verhandlungen mit Ihrem Geschäftspartner und der Bank stehen, können wir Ihnen eine Promesse ausstellen. Eine Promesse ist eine vorläufige Deckungszusage, die bereits vom Beirat genehmigt wurde. Dafür ist lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
Exportgarantie
Ist der Vertrag abgeschlossen, können Sie eine Promesse bei unveränderter Risikolage rasch in eine effektive Garantie umwandeln, ohne dass Sie Wartezeiten für die Begutachtung durch den Beirat in Kauf nehmen müssen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie uns kontaktieren, bevor das Risiko entsteht.
Als Exporteur können Sie die Garantie G1 direkt bei uns beantragen.
Falls Sie den Antrag nicht über my.oekb stellen wollen, laden Sie bitte das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und schicken Sie es postalisch oder per E-Mail an die Kundenberatung Export Services. Beachten Sie bitte auch unsere AGB.
Antragsformular G1-Garantie
Allgemeine Geschäftsbedingungen (G1 und G2)
Abtretungsanzeige
Weitere Formulare
Sind Sie bereits OeKB-Kunde, brauchen Sie möglicherweise untenstehende Formulare nicht, weil Sie sie uns bereits bei früheren Exportgarantie-Anträgen übermittelt haben.
Sind Sie Neukunde, bieten wir Ihnen als Service sämtliche Formulare, die für den Garantieantrag nötig sind, wie beispielsweise die Bestätigung über die Kenntnisnahme der AGB oder das Formular für das Sepa-Lastschrift-Mandat.
Unser Service-Center berät Sie gerne darüber, welche Formulare Sie außerdem brauchen.
Formular für die Kenntnisnahme der AGB (G1 und G2)
SEPA-Lastschrift-Mandat
Exportgarantien bequem online beantragen
Über my.oekb können Sie Exportgarantien online beantragen und verwalten. Haben Sie bereits einen Zugang zu my.oekb, reicht es, das Service Online-Exportgarantien zu beantragen. Falls Sie noch keinen Zugang haben, registrieren Sie sich ganz einfach online hier: Online Registrierung Export Services
Bedingungen für Exportgarantien
Mit Exportgarantien soll die österreichische Wirtschaft gefördert werden. Deshalb steht die inländische Wertschöpfung bei der Absicherung von Exporten im Vordergrund. Zusätzlich muss auch eine Reihe von internationalen Vorgaben berücksichtigt werden.
Alle Lieferungen, für die ein österreichisches Ursprungszeugnis ausgestellt wird, gelten zu 100 % als österreichische Wertschöpfung. Bei Leistungen ist nicht der Warenursprung, sondern der Sitz des Leistungserbringers ausschlaggebend.
Im Zuge der Globalisierung der Wirtschaft müssen auch Auslandsanteile berücksichtigt werden. Lieferungen und Leistungen aus dem Land des Bestellers (lokale Kosten) sowie aus Drittländern ergeben zusammen den Auslandsanteil.
Factsheet „Österreichische Wertschöpfung“
Informationsformular zur Wertschöpfung:
Analyse der Wertschöpfung
Detailliertere Informationen zur Regelung des Auslandsanteils finden Sie auf der Seite „Internationale Finanzierungskooperationen“.
Zusammen mit der wirtschaftlichen Prüfung eines Antrags, müssen wir eingereichte Projekte auch hinsichtlich ihrer Umwelt- und Sozialverträglichkeit prüfen.
Detailliertere Informationen und alle Formulare finden Sie auf dieser Seite:
Als offizielle österreichische Exportkreditversicherung, die im Auftrag der Republik handelt, beachten wir alle Richtlinien und Vereinbarungen im Rahmen der OECD, der EU sowie der Berner Union. In diesen Organisationen sind wir direkt oder als Berater des Bundesministeriums für Finanzen vertreten. Das Ziel der internationalen Regelungen ist es, den fairen Wettbewerb zwischen den Mitgliedsländern zu gewährleisten.
Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie detailliertere Auskünfte oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!